FAQ – Frequently Asked Questions

  • Wenn du in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in allen Fächern (Ausnahme Sport und Wahlpflichtfächer) mindestens die Note ausreichend (04) erreicht hast und höchstens einmal in einem nichtschriftlichen Fach eine mangelhafte Leistung erbracht hast, wirst du zur Hauptphase zugelassen.
  • Wenn du eine mangelhafte Leistung in einem schriftlichen Fach oder in zwei nichtschriftlichen Fächern erbracht hast, so musst du insgesamt einen Notendurchschnitt von mindestens ausreichend (05) erreichen.
  • Wenn du eine mangelhafte Leistung in einem schriftlichen Fach und einem nichtschriftlichen Fach erbracht hast, so musst du insgesamt einen Notendurchschnitt von mindestens ausreichend (05) und in einem schriftlichen Fach mindestens die Note befriedigend (07) erreichen.
  • Eine ungenügend (00) zählt wie die Note mangelhaft in zwei Fächern.
  • Wenn du in zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren in der Hauptphase folgende Kriterien erfüllt hast, so hast du den schulischen Teil der Fachhochschulreife:
    • Einzubringende Kurse: alle 4 Leistungskurse und 11 Grundkurse (darin müssen sein: Deutsch, Pflichtfremdsprache, Mathematik, ein durchgängiges GW-Fach und ein durchgängiges NW-Fach; die Note ungenügend (00) und das Seminarfach können nicht eingebracht werden).
    • 2 Leistungskurse und 7 Grundkurse müssen mindestens mit ausreichend (05) abgeschlossen werden.
    • Es muss eine Gesamtsumme von mindestens 40 Punkten (Leistungskurse bei doppelter Wertung) und 55 (Grundkurse bei einfacher Wertung) erreicht werden.
    • Das Zeugnis für den schulischen Teil der Fachhochschulreife wird nur nach Verlassen der Schule ausgestellt.
  • Es müssen 40 Noten aus allen Halbjahren eingebracht werden und die Summe der Noten muss mindestens 200 betragen. Mindestens 32 dieser Noten müssen ausreichend (05) und besser sein, aber keine Note darf ungenügend (00) lauten.
  • Unter diesen Noten müssen alle Noten der 5 Abiturprüfungsfächer sein und (soweit nicht schon dadurch abgedeckt) die Noten der folgenden Fächer:
    • alle Noten aus Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache
    • alle Noten des Pflicht NW-Faches und des Pflicht GW-Faches
    • mindestens zwei Noten des Religionsfaches und des Kunstfaches
    • mindestens zwei Noten aus dem Fach Spanisch, wenn Spanisch als zweite Fremdsprache belegt worden ist (wobei in keinem Halbjahr die Note ungenügend (00) erreicht werden darf)
  • Es finden insgesamt 5 Abiturprüfungen statt (4 schriftlich und 1 mündlich), wobei ein weiteres Fach freiwillig zusätzlich geprüft werden kann.
  • Zwei der drei Kernfächer (Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache) und ein durchgehend belegtes GW-Fach müssen geprüft werden, wobei die Leistungskurse immer schriftlich geprüft werden.
  • Das Seminarfach kann weder schriftlich noch mündlich geprüft werden.
  • Alle Fächer, die im Abitur geprüft werden, müssen seit der Einführungsphase durchgehend belegt worden sein (Ausnahme Ethik).
  • Es dürfen höchstens zwei GW-Fächer geprüft werden.
  • Höchstens ein 2-stündiges Fach darf geprüft werden.
  • Mündliche Prüfungsfächer können alle nicht bereits geprüften Fächer sein (der Grundkurs Sport kann jedoch nicht mündlich geprüft werden).
  • Weicht die schriftliche Prüfungsnote um 4 oder mehr Punkte von der Durchschnittsnote in der Hauptphase ab, so muss eine zusätzliche mündliche Prüfung abgelegt werden.
  • Im Kursbereich müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden und im (Abitur)Prüfungsbereich müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden.
  • Die (Abitur)Prüfungsnoten werden mit dem Faktor 4 gewichtet, d. h. wenn ich 5x die Note ausreichend (05) bekomme, dann habe ich die Mindestpunktzahl von 100 erreicht.
  • Im Abiturbereich müssen aber in mindestens 3 Prüfungen (und darunter muss mindestens ein Leistungskurs sein) mindestens die Note ausreichend (05) erreicht werden.
  • Im Abiturbereich muss in einem Kernfach (Deutsch, Mathematik oder Pflichtfremdsprache) mindestens die Note ausreichend (05) erreicht werden.