Es handelt sich hier lediglich um Zusammenfassungen, die vereinfacht die Voraussetzungen darstellen.
Zulassungsvoraussetzung zu unserem Oberstufenverbund
- Entsprechende Bemerkung auf dem Jahreszeugnis der Klassenstufe 10, d.h.:
- mindestens drei A-Kurse mit mindestens 04 Punkten und
- in den übrigen Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern ein Durchschnitt von mindestens 07 Punkten, wobei nur ein Fach mit weniger als 04 Punkten (aber nicht 00) abgeschlossen werden darf.
- Versetzung in die Klassenstufe 10
- nach Beratung möglich
Um präzisere Informationen, insbesondere mit Blick auf Ausgleichsregelungen, zu erhalten, empfehlen wir ein Beratungsgespräch. Grundlage sind die Ausgleichsregelungen §24 GemSVO und §11 ZVO-Gymnasien.