Es handelt sich hier lediglich um Zusammenfassungen, die vereinfacht die Voraussetzungen darstellen.

Zulassungsvoraussetzung zu unserem Oberstufenverbund

  • Entsprechende Bemerkung auf dem Jahreszeugnis der Klassenstufe 10, d.h.:
    • mindestens drei A-Kurse mit mindestens 04 Punkten und
    • in den übrigen Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern ein Durchschnitt von mindestens 07 Punkten, wobei nur ein Fach mit weniger als 04 Punkten (aber nicht 00) abgeschlossen werden darf.
  • Versetzung in die Klassenstufe 10

Um präzisere Informationen, insbesondere mit Blick auf Ausgleichsregelungen, zu erhalten, empfehlen wir ein Beratungsgespräch. Grundlage sind die Ausgleichsregelungen §24 GemSVO und §11 ZVO-Gymnasien.