Photo by Mika Baumeister on Unsplash
Das Tragen einer FFP2 Maske oder medizinische Maske ist freiwillig.
Die zweimal wöchentlich stattfindenden seriellen Testungen sowie die anlassbezogenen Testungen an acht aufeinanderfolgenden Schultagen werden eingestellt.
- Die Verpflichtung zum Vorlegen eines Nachweises über das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzschulbetrieb entfällt.
- Ab Montag, 9. Mai 2022, werden die bisher zweimal wöchentlich stattfindenden anlasslosen (seriellen) Testungen in Schulen nicht mehr durchgeführt.
- Schüler*innen, die aufgrund der Testpflicht bisher am Lernen von zuhause teilnehmen, müssen ab 9. Mai 2022 wieder am Präsenzschulbetrieb teilnehmen.
- Bei einem Infektionsfall in einer Klasse beziehungsweise in einer Klassenstufe werden keine anlassbezogenen Testungen (an 8 aufeinanderfolgende Schultagen) durchgeführt.
Freiwillige Testungen sind weiterhin möglich.
- Damit sich alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und das weitere pädagogische und nicht-pädagogische Personal bei Bedarf auch weiterhin testen können, werden diesen Personen auf Wunsch bis zu zwei Nasal-Testkits pro Woche für eigenverantwortlich durchgeführte Selbsttests durch die Schule ausgehändigt. Die Tests sollen in der Regel zu Hause durchgeführt werden.
- Testzertifikate werden von der Schule grundsätzlich nicht mehr ausgestellt. In begründeten Einzelfällen, insbesondere wenn Testzertifikate für dienstliche Belange der Lehrkräfte oder für schulische Belange der Schüler*innen benötigt werden, kann in der Schule ein beobachteter Test durchgeführt und ein Testzertifikat ausgestellt werden.
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie das weitere pädagogische und nicht-pädagogische Personal einer Schule mit einer SARS-CoV-2-Exposition (sinngemäß direkter Kontakt mit einer infizierten Person) nehmen am Präsenzschulbetrieb teil.
- Für nachweislich positiv getestete Personen wird seitens des Gesundheitsamtes bzw. der Ortspolizeibehörde eine Isolation für fünf Tage angeordnet.
- Für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen von nachweislich positiv getesteten Personen besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzschulbetrieb unter den dort vorgegebenen Infektionsschutzbedingungen.
- Das Vorgenannte gilt entsprechend auch für die Teilnahme an den Abschlussprü-fungen. Die Empfehlungen zu den Infektionsschutzmaßnahmen sowie die Angebote für Testungen anlässlich der Abschlussprüfungen (vgl. Rundschreiben betr. „Prü-fungsdurchführung mit zusätzlichen Covid19-Schutzmaßnahmen vom 04. April 2022“) bleiben unberührt.
Verhaltensempfehlung für den privaten Bereich:
Für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen besteht keine Verpflichtung zur Absonderung. Den betroffenen Personen wird bei privaten Kontakten empfohlen, die AHA+L-Regeln einzuhalten, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren, soweit zumutbar insbesondere in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen sowie sich für einen Zeitraum von sieben Tagen täglich selbst zu testen.